Einordnung einer politischen Laufbahn, die von Freiburg über Bern nach Europa führte.

Alain Berset gehört zu den prägenden Figuren der Schweizer Politik der vergangenen Jahre. Der Freiburger Sozialdemokrat war von 2012 bis Ende 2023 Mitglied des Bundesrates. Danach wechselte er auf die internationale Ebene: Am 18. September 2024 übernahm er das Amt des Generalsekretärs des Europarates.
Politischer Weg im Schweizer Bundesstaat
Berset wurde am 9. April 1972 in Freiburg geboren. An der Universität Neuenburg studierte er Politikwissenschaft und Wirtschaftswissenschaften und promovierte 1999. Seine politische Laufbahn führte ihn zunächst in den Ständerat, dem er von 2003 bis 2011 angehörte. Von 2008 bis 2009 präsidierte er die kleine Kammer der Bundesversammlung.
Am 14. Dezember 2011 wählte ihn die Vereinigte Bundesversammlung in den Bundesrat. Er trat sein Amt am 1. Januar 2012 an und übernahm das Eidgenössische Departement des Innern. Damit war er unter anderem für Dossiers aus den Bereichen Sozialversicherungen, Gesundheit, Kultur, Statistik und Gleichstellung zuständig.
Das Amt des Bundespräsidenten
In der Schweiz ist der Bundespräsident kein Regierungschef mit übergeordneten Weisungsbefugnissen. Die sieben Mitglieder des Bundesrates bilden gemeinsam die Landesregierung und entscheiden nach dem Kollegialitätsprinzip. Das Präsidialamt wechselt in der Regel jährlich. Der Bundespräsident leitet die Sitzungen des Bundesrates, übernimmt zusätzliche Repräsentationsaufgaben und hat im Kollegium grundsätzlich die gleichen Zuständigkeiten wie die übrigen Regierungsmitglieder.
Berset war 2018 und 2023 Bundespräsident. In dieser Funktion vertrat er die Schweiz bei internationalen Treffen und offiziellen Anlässen. Die wiederholte Wahl spiegelte die institutionelle Rotation innerhalb des Bundesrates wider; sie begründete keine zusätzliche politische Richtlinienkompetenz.
Arbeit im Eidgenössischen Departement des Innern
Während seiner Amtszeit befasste sich Berset mit mehreren langfristigen innenpolitischen Themen. Dazu gehörten die Weiterentwicklung der Altersvorsorge, Fragen der Krankenversicherung und des Gesundheitswesens sowie die Finanzierung und Ausgestaltung der Sozialwerke. Viele dieser Bereiche werden in der Schweiz nicht allein durch den Bund geregelt: Kantone, Gemeinden, Versicherungen, Sozialpartner und die Stimmberechtigten sind je nach Sachgebiet ebenfalls beteiligt.
Der föderale Aufbau prägt deshalb auch die politische Arbeit des Departements. Bundesgesetze können dem fakultativen Referendum unterstehen, und bei Verfassungsänderungen ist neben der Mehrheit der Stimmberechtigten auch das Ständemehr erforderlich. Zudem müssen zahlreiche Vorhaben mit den Kantonen koordiniert werden. Politische Entscheidungen entstehen damit häufig in mehreren institutionellen Schritten und nicht durch einen einzelnen Regierungsentscheid.
Die Jahre der Pandemie
Ab 2020 war das Eidgenössische Departement des Innern stark mit der Bewältigung der COVID-19-Pandemie befasst. Berset nahm als zuständiger Bundesrat an den öffentlichen Erläuterungen der bundesrätlichen Massnahmen teil. Die Entscheide betrafen unter anderem den Gesundheitsschutz, die Test- und Impfstrategie sowie die Anpassung gesetzlicher Grundlagen. Zuständigkeiten lagen dabei nicht nur beim Bund, sondern auch bei den Kantonen.
Die Pandemie machte die Spannungen zwischen einheitlichen nationalen Regeln, kantonaler Zuständigkeit und individuellen Grundrechten besonders sichtbar. Massnahmen wurden wiederholt angepasst und politisch sowie gesellschaftlich kontrovers diskutiert. Eine sachliche Einordnung muss daher zwischen den einzelnen Beschlüssen, ihrer Rechtsgrundlage und ihrer Umsetzung in den Kantonen unterscheiden.
Rücktritt aus dem Bundesrat
Am 21. Juni 2023 kündigte Berset seinen Rücktritt aus dem Bundesrat auf Ende des Jahres an. Er begründete den Schritt damit, dass seine Amtszeit zu Ende gehe. Am 13. Dezember 2023 wählte die Vereinigte Bundesversammlung Beat Jans zu seinem Nachfolger. Berset schied am 31. Dezember 2023 aus der Landesregierung aus.
Internationale Aufgabe beim Europarat
Am 26. Juni 2024 wählte die Parlamentarische Versammlung des Europarates Berset zum Generalsekretär. Er setzte sich im zweiten Wahlgang gegen die früheren Aussenminister Indrek Saar aus Estland und Didier Reynders aus Belgien durch. Seine fünfjährige Amtszeit begann am 18. September 2024. Berset ist der erste Schweizer in diesem Amt.
Der Europarat ist eine eigenständige internationale Organisation und nicht mit der Europäischen Union gleichzusetzen. Im Mittelpunkt seiner Arbeit stehen Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gehört zum System der Europäischen Menschenrechtskonvention, die im Rahmen des Europarates ausgearbeitet wurde.
Als Generalsekretär leitet Berset das Sekretariat des Europarates und verantwortet die Umsetzung des vom Ministerkomitee beschlossenen Programms und Budgets. Das Amt ist administrativ und politisch auf die Organisation ausgerichtet; es entspricht nicht der Funktion eines Regierungschefs der Mitgliedstaaten. Der Europarat zählt 46 Mitgliedstaaten.
Vom kantonalen und nationalen Rahmen zur europäischen Zusammenarbeit
Bersets Laufbahn verbindet drei Ebenen politischer Arbeit: die parlamentarische Tätigkeit auf Bundesebene, die Verantwortung in der Schweizer Landesregierung und eine Führungsaufgabe in einer europäischen Organisation. Der Wechsel zeigt zugleich den Unterschied zwischen dem schweizerischen Kollegialregierungssystem und einer internationalen Institution. Während der Bundesrat gemeinsam für die Politik der Schweiz verantwortlich ist, koordiniert der Generalsekretär des Europarates die Arbeit der Organisation im Rahmen ihrer satzungsmässigen Zuständigkeiten.
Damit steht seine spätere internationale Rolle nicht für eine Fortsetzung des Bundesratsamtes, sondern für einen institutionellen Wechsel. Die Bewertung seiner Arbeit in dieser Funktion hängt von den jeweiligen Beschlüssen des Europarates, der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Entwicklung der Menschenrechts-, Demokratie- und Rechtsstaatsagenda ab.
